Allgemeine Geschäftsbedingungen / Veranstaltungsverordnung

Achtung: Es werden die jeweils für den Landkreis (2G / 2G+ / 3G) gültigen Zugangsbeschränkungen lt. Infektionsschutzgesetz angewandt (sofern vorhanden).

1. Allgemeines

Veranstalter 3000Grad Musik & Kultur e.V. ( Nachfolgend auch „wir“), eingetragen beim Amtsgericht Waren ( Müritz) im Vereinsregister unter der Nummer VR613, registriert beim Finanzamt Waren (Müritz) unter der Ust IDNr. DE305823418.
Anschrift und Kontaktmöglichkeit:
3000Grad Musik & Kultur e.V., Strasener Chaussee 4, 17255 Wustrow
Tel. +49 39828 26497
Email: info@3000grad-festival.de Gerichtsstand ist Neustrelitz.
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Erwerber die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Veranstaltungsordnung.

2. Kaufvertrag

Durch den Kauf von Tickets oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter 3000Grad Musik & Kultur e.V. zustande.
Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Konzertkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben sind mitteilbar unter der Emailadresse info@3000grad-festival.de anzuzeigen

Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Ticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt, somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Tickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05.

Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig.

Die angebotenen Preise für die Tickets sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr, sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder Bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Besteller sämtliche Überweisungsgebühren.

Alle Tickets enthalten einen sogenannten QR-Code mit einer individuellen Ticketnummer. Der Einlass wird einmalig je QR-Code bzw. der darin codierten Ticketnummer gewährt. Der Code ist daher – wie Bargeld – an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis.
Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Verstöße und Betrugsversuche werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.

Rückerstattung
Sollte wider Erwarten die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt werden, kann der Käufer sein Ticket innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert des Tickets zurück, wenn das Ticket nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.

In allen anderen Fällen (u. a. Programmänderungen, Witterung, Verlust des Tickets, verdeckte Sicht…) besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Tickets.

Es werden die jeweils für den Landkreis gültigen Zugangsbeschränkungen angewandt, im Falle dass derartiges vorgeschrieben sein sollte. Jede*r Besucher*innen sind in diesem Fall für die Erfüllung vor Zutritt selbst verantwortlich und haben gegebenenfalls entsprechende Nachweise beim Betreten des Veranstaltungsgeländes vorzulegen.

Änderungen, auch kurzfristige, am IfSG sind kein Rückerstattungsgrund.

3. Programmgestaltung

Die inhaltliche Verantwortung für die Musikdarbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstlern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das komplette Programm (inklusive Einlasszeiten und Programmfolge) zu ändern.

Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wieder.

Während der Programm Darbietungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschäden. Jeder, der sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält, hat selbst für geeigneten Gehörschutz zu sorgen.

4. Ton- und Filmaufnahmen

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.

Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler kann strafrechtliche Folgen haben.

Der 3000Grad Musik & Kultur e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.

Bildrechte: Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.

5. Veranstaltungsgelände

Der Zutritt zu allen der Veranstaltung zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Besucher hält sich an die Veranstaltungsordnung. Nichtbeachtung kann zum Verweis der Veranstaltung führen.

Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit den an der Kasse gekauften oder gegen Entwertung des Tickets erhaltenen Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich.
Sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhaltende Personen, ohne gültiges Eintrittsband, werden des Geländes verwiesen.

Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang des Geländes, sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durch.

Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Recht, den Eintritt zu verwehren, bleibt dem Veranstalter jederzeit, ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Das Mitbringen von spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.

Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.

In den Innenflächen ist das Rauchen generell untersagt.

6. Jugendschutz

Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz.

Kindern oder Jugendlichen unter 14 Jahren kann der Eintritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden, wenn diese nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eltern haften für ihre Kinder und sind ihnen gegenüber auf dem gesamten zugehörigen Areal aufsichtspflichtig.

Der Veranstalter räumt das Recht ein, keine Minderjährigen unter dem Alter von 18 Jahren auf das Gelände zu lassen.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangener oder gestohlener Gegenstände.

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8. Wirksamkeit der AGB, Datenschutz und Anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder der Veranstaltungsordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Datenschutz
Wir halten uns an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben des Käufers werden nur in diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.

Des Weiteren gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

Anwendbares Recht
Auf das zwischen dem 3000Grad – Musik & Kultur e.V. und dem Käufer geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Veranstaltungsordnung
Ihr betretet das Veranstaltungsgelände und alle der Veranstaltung zugehörigen Flächen auf eigene Gefahr. Für eventuell entstandene Schäden kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
Anfahrt
Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Das Parken eurer Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Die Sicherheit eurer Fahrzeuge können wir Euch nicht gewährleisten.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Wir halten Euch an, Fahrgemeinschaften zu bilden oder den ÖPNV zu nutzen. Das spart Platz und schont die Umwelt.

Camping
Das Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Campingfahrzeuge sind ausschließlich in der gekennzeichneten Fläche erlaubt. Haltet euch an die Vorort Regeln.

Es ist nicht möglich, Campingplätze zu reservieren.
Jeder Besucher, der ein Zelt aufbaut, muss dafür Sorge tragen, dass sein Zeltplatz und dessen Umgebung wieder aufgeräumt hinterlassen wird. Der Platz soll frei Müll, Scherben, scharfen oder spitzen Gegenständen, Zigarettenfiltern und umweltschädlichen Materialien hinterlassen werden.
Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Bitte gesellt Euch an die eingerichtete(n) Feuerstelle(n).
Glimmende oder glühende Gegenstände (z.B. Zigarettenstummel) dürfen nicht auf die Wiese oder ins Gehölz geworfen werden (Brandgefahr).

Wir können keine Gewähr für die Sicherheit Eures Zeltes oder Eures Eigentums übernehmen.
Jeder ist für seine Sachen selbst verantwortlich.
Wir befinden uns auf freundlicherweise bereit gestelltem Land. Bitte hinterlasst die Wiese wirklich sauber! Benutzt nur 100% biologisch abbaubare Seife und Kosmetika auf der Wiese und der Außendusche.
Handelt (umwelt-)bewusst!

Zur Unterstützung der Sauberkeit auf dem Campingplatz kann bei der Bändchenausgabe ein Müllpfand erhoben werden. Diesen bekommt ihr bei der Abreise gegen den an euch ausgehändigten vollen Müllbeutel zurück.

Respektiert die Nachtruhe und das Ruhebedürfnis der anderen Besucher:innen.
Der Betrieb von Soundsystems, Generatoren und anderen lärmenden Gegenständen ist nicht erlaubt.

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler kann strafrechtliche Folgen haben.

Der 3000Grad Musik & Kultur e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.
Bildrechte: Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.

Veranstaltungsgelände
Respektiert bitte das Rauchverbot in den Innenflächen. Benutzt Aschenbecher. Lasst uns den Platz sauberer hinterlassen, als wir ihn vorgefunden haben.

Hunde
Lasst Eure Hunde zu Hause. Wenn Ihr sie dennoch mitnehmen müsst, haltet sie auf dem gesamten Gelände unbedingt an der Leine. Zuwiderhandlung kann zum Verweis von der Veranstaltung mit sich ziehen.